Eleonora Magdalena von Pfalz-Neuburg an Johann Wilhelm von Pfalz-Neuburg, Wien am 27.06.1711
Österreichisches Staatsarchiv Wien, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Staatenabteilung, Palatina 48, Fasz. 1
1An 2Churfürsten zu Pfaltz 3den 27ten junii 1711 4expeditur Friederich manu propria
5praemissis praemittendis Ich hab aus ewer Liebden freundbrüder- 6lichem schreiben vom 7ten dieses zu ver- 7nemmen gehabt, was massen sie 8die ohnvermuethete nachricht erhallten, 9ob sollte des Gross-Herzogen zu 10Toscana Liebden vom beeden königlichen 11spannischen Generalen von Daun 12und zum Jungen zuegemuethet worden 13sein, sich der contribution halber 14für jezig- und künfftiges jahr abzu- 15finden. Indeme aber dergleichen 16zuemuethungen an die kayserlichen und 17des Reichs lehen bey ledig stehenden 18kayßerlichen thron von wegen 19eines Königs in Spannien zuthuen, 20dem Reich nicht weniger alß einem 21zukünfftigen Kayßern höchst praeju- 22dicierlich fielen, dem König auch bey 23beuorstehender waahl und capi- 24tulation allerhand nachtheylige fol- 25gereyen und argwohn erweckhen
26dörfften; Alß hetten ewer Liebden mich 27sowohl alß den König dessen benach- 28richtigen, und vmb einstellung dergleichen 29weit aussehenden vorhabens belangen 30wollen, gleich sie es auch an ersagten 31Graffen von Daun gethan hetten. Nun 32sage vorderst ewer Liebden vmb dero 33hierunter abermahl bezeigte für mich vnd den 34König beständig hegende liebe, sorg, 35und guete naigung, besonderen freund- 36schwesterlichen dankh. Befinde auch 37dero vorsichtige erinnerungen so 38beschaffen zusein, daß, wann das 39factum, auff die ewer Liebden beyge- 40brachte weiß sich verhallten sollte, 41es sonders zweiffel der angezeigten 42abäenderung nöthig haben wurde. Sie 43gelieben aber zu vernemmen, daß 44es mit einforderung der toscanischen 45contributionen gegen der obigen ein 46gantz andere, und zwar folgende wahre 47bewandtnüs habe. Daß vorderst
48mir von deme, daß obermellte Graff 49von Daun und Baron zum Jungen 50die contributiones an des Grosßher- 51zogen Liebden auch für das zukünfftige 52jahr sollten begehret oder eingeforderet haben, nicht 53allein nichts bewusst; Sondern auch von 54jhnen, daß sie sich dessen alß einer 55ohngewöhnlichen sach ohne mein vor- 56wüssen und befehl vnterfangen hetten, 57gar nicht vermuthen kan, worüber 58ich sie doch zur rede stellen, und 59wann sie sich darunter vergriffen 60haben sollten, das behörige vor- 61kehren werde. Daß aber diese 62exaction der außstendigen vnder weilandt Kaysers Josephi glorwürdigsten regierung angesetzt mithin bereits verflossenen contributionen etwa im nammen und von wegen 63des Königs in Spannien geschehen, 64wird ein lautherer verstoss in 65wortten sein, anerwogen jene von 66des Gross-Herzogens landen 67jetz von ersagten beeden Generalen 68einforderende contribution schon bey
69lebzeiten weylande meines in gott 70ruhenden herrn sohns und Kaysers 71Mayestät und Liebden, gleichwie an alle 72welsche reichs-vasallen, also auch 73an Toscana ausgeschrieben, und diesen 74allein aus guetwilligkeit die be- 75zahlungs termin auff späthere zei- 76ten hinaus verwilliget worden, daß also 77die ausgeschriebene anlaagen für 78kayßerliche, und nicht königliche 79geachtet werden müessen, alß 80deren schuldigkeit noch bey lebzeiten 81seiner Mayestät und Liebden, auch lang vor 82deren seeligstem hinscheiden an die 83vasallen erwachßen, und seithero über den die anderen in Italien stehenden reichß-velckern zuleisten gehabte zubuß84denen für das römische Reich in daselbst 85Italien in grosserer anzahl streittenden damahls 86kayßerlichen regimenteren 87an bezahlungs statt angewiesen 88cediert und überlassen worden, 89daß also diese exaction jetz von 90ersagten Generalen nicht alß
91königlich-spannischen Generalen, 92und eben so wenig im nammen und 93von wegen eines Königs in Spannien, 94sondern in nammen und von wegen 95der angewiesenen regimenteren oder vielmehres des turinischen wechslers Gamba, welcher gegen solche cession denen regimenteren den hochstbedürfftigen vorschuß gethan, vnd weiters thuen muß, alß 96creditorn diser ausstehenden steüwren 97beschicht, eben auff jene weise, alß 98ein jeder privat glaubiger sein 99creditum von seinem schuldner ein- 100zuforderen befuegt ist vnd insonderheit regimenter ihre militar anweisungen durchgehendß einzutreiben pflegen. Bey dieser 101beschaffenheit nun begreiffen ewer 102Liebden von selbsten, wie ohnvorgreiff- 103lich eines zuekünfttigen römischen 104Kayßers vnd des Reichs, oder auch 105dessen vicarien gewaltt diese 106contributions-einziehung vorge- 107nommen worden, welche ich auch, 108vmb mich gegen ewer Liebden et- 109was verträuwlichers herauszulassen, 110auff diese weise anzustellen, gar 111vorständig erachtet alß anderer vergebetter alldortiger gewisser hülf mich zugebrauchen, vmb vielen 112fragen, und grossen ewer Lbd
113selbsten ohnangenemmen weitläuffig- 114keiten damit vorzubiegen. Wann 115diesemnach bey dieser exaction etwa 116von diesem oder jenem eine vnge- 117schickhte rede gefallen, und des 118Königs in Spannien nammen 119darunter gemenget, oder miß- 120braucht worden wäre; An dieses 121wollen ewer Liebden sich nicht kehren, 122noch durch einige bezicht-geber 123dessentwegen irr machen lassen; 124sondern sich an jetz erzellten wahren 125bewandtnus der sachen hallten, und 126nach deren billichkeit des Groß- 127Herzogens Liebden zu abführung des 128schuldigen ausstandts an die noth- 129leydende, und ohne gellt stehende 130für das Reich teütscher nation 131streittende fechtende regimenter nachtruckh- 132lich ermahnen, wohin sie ohne das 133die gerechtigkeit anweiset, und 134sie alß ein von gott mit grosser






